Gesetze / ÜNSchutzV · BGBl I 2012, 69
Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen
Außer Kraft — seit 17.03.2026 nicht mehr im Bundesrecht nachgewiesen.
7 Normen · ausgefertigt 06.01.2012 · Änderungen
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Eingangsformel
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§ 1
Bericht der Übertragungsnetzbetreiber
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§ 2
Festlegung europäisch kritischer Anlagen
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§ 3
Sicherheitsbeauftragte
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§ 4
Sicherheitspläne
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§ 5
Bestätigung des Sicherheitsplans und Beanstandungen
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§ 6
Einstufung als Verschlusssache
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§ 7
Inkrafttreten