Gesetze / Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

AABeamtWidAnO

§ 3 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

§ 2