Gesetze / AGG · BGBl I 2006, 1897

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

42 Normen · ausgefertigt 14.08.2006 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Allgemeiner Teil
  2. § 1 Ziel des Gesetzes
  3. § 2 Anwendungsbereich
  4. § 3 Begriffsbestimmungen
  5. § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
  6. § 5 Positive Maßnahmen
  7. Abschnitt 2 · Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
  8. Unterabschnitt 1 · Verbot der Benachteiligung
  9. § 6 Persönlicher Anwendungsbereich
  10. § 7 Benachteiligungsverbot
  11. § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
  12. § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
  13. § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
  14. Unterabschnitt 2 · Organisationspflichten des Arbeitgebers
  15. § 11 Ausschreibung
  16. § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
  17. Unterabschnitt 3 · Rechte der Beschäftigten
  18. § 13 Beschwerderecht
  19. § 14 Leistungsverweigerungsrecht
  20. § 15 Entschädigung und Schadensersatz
  21. § 16 Maßregelungsverbot
  22. Unterabschnitt 4 · Ergänzende Vorschriften
  23. § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
  24. § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
  25. Abschnitt 3 · Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
  26. § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
  27. § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
  28. § 21 Ansprüche
  29. Abschnitt 4 · Rechtsschutz
  30. § 22 Beweislast
  31. § 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
  32. Abschnitt 5 · Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
  33. § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
  34. Abschnitt 6 · Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
  35. § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  36. § 26 Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
  37. § 26a Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  38. § 26b Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  39. § 26c Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
  40. § 26d Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  41. § 26e Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  42. § 26f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  43. § 26g Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
  44. § 26h Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  45. § 26i Berufsbeschränkung
  46. § 27 Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  47. § 28 Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
  48. § 29 Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
  49. § 30 Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  50. Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
  51. § 31 Unabdingbarkeit
  52. § 32 Schlussbestimmung
  53. § 33 Übergangsbestimmungen