Gesetze / AIG · GVBl.I/98, [Nr. 04] S.46
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
12 Normen · ausgefertigt 10.03.1998 · Änderungen
- § 1 Akteneinsichtsrecht
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmung
- § 4 Schutz überwiegender öffentlicher Interessen
- § 5 Schutz überwiegender privater Interessen
- § 6 Durchführung der Akteneinsicht
- § 7 Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges
- § 8 Gleichförmige Anträge und Beschränkung auf Auskunftserteilung
- § 9 Informationsrecht für Bürgerinitiativen und Verbände zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten
- § 10 Kosten
- § 11 Die oder der Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht
- § 12 Einschränkung von Grundrechten