Gesetze / Allgemeine Lotsverordnung
LotsO 1987§ 3 Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde für die Seelotsreviere ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Gesetze / Allgemeine Lotsverordnung
LotsO 1987Aufsichtsbehörde für die Seelotsreviere ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.