Gesetze / AMPV · BGBl I 2016, 47

Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien

3 Normen · ausgefertigt 08.01.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anforderungen an einzureichende Unterlagen
  3. § 2 Besondere Vorschriften bei Arzneimitteln, die nach einem homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt sind
  4. § 3 Inkrafttreten
  5. Schlussformel