Gesetze / AMPV · BGBl I 2016, 47 Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien 3 Normen · ausgefertigt 08.01.2016 · Änderungen Eingangsformel § 1 Anforderungen an einzureichende Unterlagen § 2 Besondere Vorschriften bei Arzneimitteln, die nach einem homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt sind § 3 Inkrafttreten Schlussformel