Gesetze / ASG · BGBl I 1968, 787
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
44 Normen · ausgefertigt 09.07.1968 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt · Grundsätzliche Vorschriften
- § 1 Vorrang des freien Arbeitsvertrags
- § 2 Maßnahmen der Sicherstellung von Arbeitsleistungen
- § 3 Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen
- § 4 Anwendungsbereich
- § 5 Befreiungen
- § 6 Abgrenzung zum Wehrdienst und anderen Dienstleistungen
- Zweiter Abschnitt · Beschränkung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
- § 7 Zustimmungsbedürftigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- § 8 Ausnahmen von der Zustimmungsbedürftigkeit
- § 9 Zustimmungsverfahren
- Dritter Abschnitt · Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
- 1. Unterabschnitt · Verpflichtungsvorschriften
- § 10 Inhalt der Verpflichtung
- § 11 Verpflichtungsbehörden
- § 12 Grundsätze für die Verpflichtung
- § 13 Verpflichtungsbescheid
- 2. Unterabschnitt · Rechtsstellung der verpflichteten Person
- § 14 Inhalt des durch Verpflichtung begründeten Arbeitsverhältnisses
- § 15 Einfluß der Verpflichtung auf ein Arbeits- oder Vertragsverhältnis in der privaten Wirtschaft
- § 16 Einfluß der Verpflichtung auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 17 Zahlung von Unterschiedsbeträgen und Ersatz für Vertreterkosten und laufende Betriebsausgaben
- 3. Unterabschnitt · Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung
- § 18 Allgemeines
- § 19 Krankenversicherung
- § 20 Unfallversicherung
- § 21 Rentenversicherung Versicherungsfreiheit und Zuständigkeit
- § 22 Rentenversicherung Entgelt und Beiträge
- § 23 Arbeitslosenversicherung
- § 23a Pflegeversicherung
- Vierter Abschnitt · Ergänzende Vorschriften
- § 24 Auskunftspflicht
- § 25 Persönliche Vorstellung
- § 26 Kosten des Verpflichtungs- und Zustimmungsverfahrens
- § 27 Rechtsweg
- Fünfter Abschnitt · Besondere Vorschriften
- 1. Unterabschnitt · Freiwillig begründete Arbeitsverhältnisse
- § 28 Anwendung der §§ 14 bis 23
- 2. Unterabschnitt · Ausbildungsveranstaltungen Bereithaltungsbescheid
- § 29 Ausbildungsveranstaltungen
- § 30 Bereithaltungsbescheid
- 3. Unterabschnitt · Sonderregelungen
- § 31 Zumutung von Gefahren
- Sechster Abschnitt · Datenverarbeitung
- § 31a Datenübermittlung von den Meldebehörden
- § 31b Datenübermittlung durch die Jobcenter; Verordnungsermächtigung
- § 31c Zweck der Verarbeitung und Löschung der Daten
- Siebter Abschnitt · Schlussvorschriften
- § 32 Verletzung von Sicherstellungsvorschriften
- § 33
- § 34 Koordinierung und Bedarfsdeckung
- § 35 Weisungsrecht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
- § 36 Begriffsbestimmung
- § 37 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- § 38 Rechtsverordnung
- § 39 Einschränkung von Grundrechten
- § 40 Inkrafttreten