Gesetze / AVAG 2001 · BGBl I 2001, 288 (436)
Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
51 Normen · ausgefertigt 19.02.2001 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeines
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
- § 3 Zuständigkeit
- § 4 Antragstellung
- § 5 Zustellungsempfänger
- § 6 Verfahren
- § 7 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
- § 8 Entscheidung
- § 9 Vollstreckungsklausel
- § 10 Bekanntgabe der Entscheidung
- Abschnitt 3 · Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage
- § 11 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
- § 12 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
- § 13 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
- § 14 Vollstreckungsabwehrklage
- Abschnitt 4 · Rechtsbeschwerde
- § 15 Statthaftigkeit und Frist
- § 16 Einlegung und Begründung
- § 17 Verfahren und Entscheidung
- Abschnitt 5 · Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 18 Beschränkung kraft Gesetzes
- § 19 Prüfung der Beschränkung
- § 20 Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten
- § 21 Versteigerung beweglicher Sachen
- § 22 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 23 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 24 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
- Abschnitt 6 · Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- § 25 Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache
- § 26 Kostenentscheidung
- Abschnitt 7 · Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung
- § 27 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
- § 28 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- § 29 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
- Abschnitt 8 · Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
- § 30 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
- § 31 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
- § 32 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
- Abschnitt 9 · Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
- § 33 (weggefallen)
- § 34 Konzentrationsermächtigung
- Teil 2 · Besonderes
- Abschnitt 1 · Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
- § 35 Sonderregelungen über die Beschwerdefrist
- § 36 Aussetzung des Beschwerdeverfahrens
- Abschnitt 2 · (weggefallen)
- (XXXX) §§ 37 bis 39 (weggefallen)
- Abschnitt 3 · Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
- § 40 Abweichungen von § 22
- § 41 Abweichungen von § 23
- § 42 Abweichungen von § 24
- § 43 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
- § 44 Weitere Sonderregelungen
- Abschnitt 4 · Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- § 45 Abweichungen von § 22
- § 46 Abweichungen von § 23
- § 47 Abweichungen von § 24
- § 48 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
- § 49 Weitere Sonderregelungen
- Abschnitt 5 · (weggefallen)
- (XXXX) §§ 50 bis 54 (weggefallen)
- Abschnitt 6 · Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- § 55 Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen
- § 56 Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage
- § 57 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
- Abschnitt 7 · Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
- § 58 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
- Abschnitt 8 · Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- § 59 Bescheinigungen zu inländischen Titeln