Gesetze / AdÜbAG · BGBl I 2001, 2950

Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

11 Normen · ausgefertigt 05.11.2001 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren
  3. § 1 Begriffsbestimmungen
  4. § 2 Sachliche Zuständigkeiten
  5. § 3 Verfahren
  6. Abschnitt 2 · Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten
  7. § 4 Adoptionsbewerbung
  8. § 5 Aufnahme eines Kindes
  9. § 6 Einreise und Aufenthalt
  10. § 7 Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind
  11. Abschnitt 3 · Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
  12. § 8 Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
  13. § 9 Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
  14. Abschnitt 4 · Zeitlicher Anwendungsbereich
  15. § 10 Anwendung des Abschnitts 2
  16. § 11 Anwendung des Abschnitts 3