Gesetze / AltölV · BGBl I 1987, 2335

Altölverordnung

13 Normen · ausgefertigt 27.10.1987 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 1a Definitionen
  4. § 2 Vorrang der Aufbereitung
  5. § 3 Grenzwerte
  6. § 4 Getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote
  7. § 5 Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben
  8. § 6 Ergänzende Erklärungen zur Nachweisführung
  9. Zweiter Abschnitt · Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen
  10. § 7 Kennzeichnung der Gebinde
  11. § 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
  12. § 9 Ausnahmen für gewerbliche Endverbraucher, Schiffahrt
  13. Dritter Abschnitt · Schlussbestimmungen
  14. § 10 Ordnungswidrigkeiten
  15. § 11 (weggefallen)
  16. (XXXX) §§ 12 und 13 (weggefallen)
  17. § 14
  18. Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 und 6) Zuordnung von Abfallschlüsseln zu einer Sammelkategorie
  19. Anlage 2 (zu § 5 Abs. 3) Probenahme und Untersuchung von Altöl
  20. Anlage 3 (zu § 6 Abs. 1 und 2) Erklärung über die Entsorgung von Altölen