Gesetze / AnrV 2022 · BGBl I 2022, 1014

Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz

6 Normen · ausgefertigt 28.06.2022 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Anzurechnendes Einkommen
  4. § 3 Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen
  5. § 4 Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen
  6. § 5 Ermittlung weiterer Stufenzahlen
  7. § 6 Inkrafttreten
  8. Schlussformel
  9. Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2022 in Euro