Gesetze / AnrV 2023 · BGBl I 2023, Nr. 166

Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz

6 Normen · ausgefertigt 21.06.2023 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Anzurechnendes Einkommen
  4. § 3 Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen
  5. § 4 Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen
  6. § 5 Ermittlung weiterer Stufenzahlen
  7. § 6 Inkrafttreten
  8. Schlussformel
  9. Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2023 in Euro