Gesetze / AnrV 2023 · BGBl I 2023, Nr. 166
Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
6 Normen · ausgefertigt 21.06.2023 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Anzurechnendes Einkommen
- § 3 Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen
- § 4 Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen
- § 5 Ermittlung weiterer Stufenzahlen
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2023 in Euro