Gesetze / ArbPlSchG · BGBl I 1957, 293

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst

22 Normen · ausgefertigt 30.03.1957 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Grundwehrdienst und Wehrübungen
  2. § 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
  3. § 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
  4. § 3 Wohnraum und Sachbezüge
  5. § 4 Erholungsurlaub
  6. § 5 Benachteiligungsverbot
  7. § 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
  8. § 7 Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
  9. § 8 Vorschriften für Handelsvertreter
  10. § 9 Vorschriften für Beamte und Richter
  11. § 10 Freiwillige Wehrübungen
  12. § 11
  13. § 11a Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
  14. § 12 Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
  15. § 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
  16. Abschnitt 2 · Meldung
  17. § 14 Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
  18. Abschnitt 3 · Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  19. § 14a Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
  20. § 14b Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
  21. § 14c Verfahren
  22. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  23. § 15 Begriffsbestimmungen
  24. § 16 Sonstige Geltung des Gesetzes
  25. § 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
  26. § 17 Übergangsvorschrift