Gesetze / ArbSchG · BGBl I 1996, 1246

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

29 Normen · ausgefertigt 07.08.1996 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. Zweiter Abschnitt · Pflichten des Arbeitgebers
  5. § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
  6. § 4 Allgemeine Grundsätze
  7. § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  8. § 6 Dokumentation
  9. § 7 Übertragung von Aufgaben
  10. § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
  11. § 9 Besondere Gefahren
  12. § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
  13. § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
  14. § 12 Unterweisung
  15. § 13 Verantwortliche Personen
  16. § 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
  17. Dritter Abschnitt · Pflichten und Rechte der Beschäftigten
  18. § 15 Pflichten der Beschäftigten
  19. § 16 Besondere Unterstützungspflichten
  20. § 17 Rechte der Beschäftigten
  21. Vierter Abschnitt · Verordnungsermächtigungen
  22. § 18 Verordnungsermächtigungen
  23. § 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
  24. § 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst
  25. Fünfter Abschnitt · Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
  26. § 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
  27. § 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
  28. Sechster Abschnitt · Schlußvorschriften
  29. § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
  30. § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
  31. § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
  32. § 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
  33. § 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  34. § 25 Bußgeldvorschriften
  35. § 26 Strafvorschriften