Gesetze / ArbSchG · BGBl I 1996, 1246
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
29 Normen · ausgefertigt 07.08.1996 · Änderungen
- Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt · Pflichten des Arbeitgebers
- § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 4 Allgemeine Grundsätze
- § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6 Dokumentation
- § 7 Übertragung von Aufgaben
- § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- § 9 Besondere Gefahren
- § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 12 Unterweisung
- § 13 Verantwortliche Personen
- § 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- Dritter Abschnitt · Pflichten und Rechte der Beschäftigten
- § 15 Pflichten der Beschäftigten
- § 16 Besondere Unterstützungspflichten
- § 17 Rechte der Beschäftigten
- Vierter Abschnitt · Verordnungsermächtigungen
- § 18 Verordnungsermächtigungen
- § 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
- § 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst
- Fünfter Abschnitt · Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- § 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- § 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
- Sechster Abschnitt · Schlußvorschriften
- § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
- § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
- § 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- § 25 Bußgeldvorschriften
- § 26 Strafvorschriften