Gesetze / Asylgesetz
AsylVfG 1992§ 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in Streitigkeiten nach diesem Gesetz nicht erhoben.
Gesetze / Asylgesetz
AsylVfG 1992Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in Streitigkeiten nach diesem Gesetz nicht erhoben.