Gesetze / AtAV 2009 · BGBl I 2009, 1000

Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente

25 Normen · ausgefertigt 30.04.2009 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften
  4. § 3 Begriffsbestimmungen
  5. § 4 Einheitlicher Begleitschein
  6. § 5 Verbringungsverbot, Genehmigung
  7. § 6 Antragstellung
  8. § 7 Eingangsbestätigung und Informationsersuchen
  9. § 8 Verbringung in einen Mitgliedstaat
  10. § 9 Verbringung in ein Drittland
  11. § 10 Verbringung in das Inland aus einem Drittland
  12. § 11 Verbringung durch das Inland
  13. § 12 Unterrichtungen
  14. § 13 Übermittlung und Mitführen von Unterlagen
  15. § 14 Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat
  16. § 15 Zustimmung zur Durchfuhr
  17. § 16 Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten
  18. § 17 Nicht zu Ende geführte Verbringungen
  19. § 18 Bestätigung über den Erhalt
  20. § 19 Sprachenregelung
  21. § 20 Mitwirkung der Zollstellen
  22. § 21 Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens
  23. § 22 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  24. § 23 Ordnungswidrigkeiten
  25. § 24 (weggefallen)
  26. § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  27. Schlussformel
  28. Anlage Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)