Gesetze / AtSMV · BGBl I 1992, 1766

Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen

14 Normen · ausgefertigt 14.10.1992 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Erster Abschnitt · Anwendungsbereich
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. Zweiter Abschnitt · Kerntechnischer Sicherheitsbeauftragter
  5. § 2 Bestellung des kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten
  6. § 3 Pflichten des Betreibers
  7. § 4 Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  8. § 5 Stellung des Sicherheitsbeauftragten
  9. Dritter Abschnitt · Meldung von Unfällen, Störfällen und sonstigen Ereignissen
  10. § 6 Meldepflicht
  11. § 7 Inhalt der schriftlichen Meldung
  12. § 7a Elektronische Kommunikation
  13. § 8 Meldeverfahren
  14. § 9 Ergänzende Pflichten des Meldepflichtigen
  15. § 10 Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten
  16. Vierter Abschnitt · Bußgeldvorschriften
  17. § 11 Ordnungswidrigkeiten
  18. Fünfter Abschnitt · Schlußvorschriften
  19. § 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften
  20. § 13 (weggefallen)
  21. Schlußformel
  22. Anlage 1 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
  23. Anlage 2 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung
  24. Anlage 3 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienen
  25. Anlage 4 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
  26. Anlage 5 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes
  27. Anlage 6 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Einrichtungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle nach § 9 des Atomgesetzes oder § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes
  28. Anlage 7 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in nach § 9b des Atomgesetzes zugelassenen Anlagen und der Schachtanlage Asse II