Gesetze / AusbErstV · BGBl I 2006, 3322

Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung

4 Normen · ausgefertigt 20.12.2006 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Pauschalierung
  3. § 2 Berechnungsgrundlage
  4. § 3 Fälligkeit des Erstattungsbetrages
  5. § 4 Inkrafttreten