Gesetze / AuslZuschlV 2010 · BGBl I 2010, 1177 (1244)
Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen
9 Normen · ausgefertigt 17.08.2010 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Bemessungsgrundlage für den Auslandszuschlag und Zuordnung der Dienstorte zu den Zonenstufen
- § 1a Lebenspartnerschaft
- § 2 Zuschlag zum Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 1 Satz 5 des Bundesbesoldungsgesetzes
- § 3 Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
- § 4 Erhöhter Auslandszuschlag
- § 5 Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete
- § 5a Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der Ehegattin oder des Ehegatten
- § 5b Geltung der §§ 5 und 5a in den Fällen des § 53 Absatz 6 Satz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes
- § 6 Erhöhter Auslandszuschlag für weitere Berechtigte
- Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1)
- Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 3)