Gesetze / AuslZustV 2024 · BGBl I 2023, Nr. 303

Verordnung über die Zuständigkeit für Leistungen der Sozialen Entschädigung für Berechtigte im Ausland

6 Normen · ausgefertigt 06.11.2023 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Regelungsgegenstand
  3. § 2 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Geschädigte
  4. § 3 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende und weitere Berechtigte
  5. § 4 Übergangsregelung
  6. § 5 Evaluation
  7. § 6 Inkrafttreten
  8. Schlussformel
  9. Anlage I (zu § 2 Absatz 1 Satz 2)