Gesetze / BAföG-EinkommensV · BGBl I 1988, 505

Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

5 Normen · ausgefertigt 05.04.1988 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Leistungen der sozialen Sicherung
  3. § 2 Weitere Einnahmen
  4. § 3 Einnahmen bei Auslandstätigkeit
  5. § 3a Übergangsvorschrift
  6. § 4 Inkrafttreten