Gesetze / BAföG-Medizinalfach- und Pflegeberufe-Verordnung

BAföG-MedPflegbV

§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden

Die Auszubildenden an den in § 1 Absatz 1 bezeichneten Ausbildungsstätten erhalten Ausbildungsförderung wie Auszubildende an Fachschulen, wenn der Besuch der Ausbildungsstätte eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, im Übrigen wie Auszubildende an Berufsfachschulen.

§ 1 § 3