Gesetze / BAnerkV 2016 · BGBl I 2016, 77

Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen

16 Normen · ausgefertigt 11.01.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Zuständige Behörde
  6. § 3 Antrag
  7. § 4 Anerkennung als notifizierte Stelle
  8. § 5 Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
  9. § 6 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
  10. § 7 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
  11. § 8 Meldepflichten der notifizierten Stelle
  12. § 9 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
  13. Abschnitt 2 · Funkanlagen
  14. § 10 Befugnis der notifizierten Stelle
  15. § 11 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
  16. Abschnitt 3 · Elektromagnetische Verträglichkeit
  17. § 12 Befugnis der notifizierten Stelle
  18. § 13 Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
  19. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  20. § 14 Widerruf der erteilten Befugnis
  21. § 15 (weggefallen)
  22. § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  23. Anlage 1 (zu § 11) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation
  24. Anlage 2 (zu § 13) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit
  25. Anlage 3 (weggefallen)