Gesetze / BArchG 2017 / Änderungen
Änderungen im BArchG 2017
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
01.01.2023
§ 3 Aufgaben des Bundesarchivs
23.10.2021
§ 1 Begriffsbestimmungen · § 2 Organisation des Bundesarchivs · § 3 Aufgaben des Bundesarchivs · § 3a Wahrnehmung besonderer Aufgaben · § 3b Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz · § 4 Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ · § 5 Anbietung und Abgabe von Unterlagen · § 6 Anbietung und Abgabe von Unterlagen, die einer Geheimhaltungs-, Vernichtungs- oder Löschungspflicht unterliegen · § 7 Anbietung und Abgabe von Unterlagen an Landes- oder Kommunalarchive · § 8 Zwischenarchiv und digitales Zwischenarchiv · § 9 Veräußerungsverbot · § 10 Nutzung von Archivgut des Bundes · § 11 Schutzfristen · § 12 Verkürzungen und Verlängerungen der Schutzfristen · § 13 Einschränkungs- und Versagungsgründe · § 14 Rechte der betroffenen Person · § 15 Nutzung von Archivgut des Bundes durch die abgebenden Stellen · § 16 Übermittlung von Vervielfältigungen von Archivgut des Bundes vor Ablauf der Schutzfristen · § 17 Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme · § 18 Bußgeldvorschriften · § 19 Verordnungsermächtigung
17.06.2021
§ 1 Begriffsbestimmungen · § 3 Aufgaben des Bundesarchivs · § 3a Wahrnehmung besonderer Aufgaben · § 3b Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz · § 5 Anbietung und Abgabe von Unterlagen · § 6 Anbietung und Abgabe von Unterlagen, die einer Geheimhaltungs-, Vernichtungs- oder Löschungspflicht unterliegen · § 12 Verkürzungen und Verlängerungen der Schutzfristen · § 14 Rechte der betroffenen Person · § 15 Nutzung von Archivgut des Bundes durch die abgebenden Stellen · § 16 Übermittlung von Vervielfältigungen von Archivgut des Bundes vor Ablauf der Schutzfristen
30.08.2019
§ 8 Zwischenarchiv und digitales Zwischenarchiv