Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 230 Inkrafttreten
Das Bürgerliche Gesetzbuch und dieses Einführungsgesetz treten für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts nach Maßgabe der folgenden Übergangsvorschriften in Kraft.