Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

BGBEG

Art 245 § 5 Abweichende Vereinbarungen

Stellt ein Reparaturbetrieb das Europäische Formular für Reparaturinformationen freiwillig zur Verfügung, kann er sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 2 und 3 abweicht.

Art 245 § 4 Art 246