Gesetze / BGG · BGBl I 2002, 1467, 1468

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

31 Normen · ausgefertigt 27.04.2002 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
  4. § 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
  5. § 3 Menschen mit Behinderungen
  6. § 4 Barrierefreiheit
  7. § 5 Zielvereinbarungen
  8. § 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
  9. Abschnitt 2 · Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  10. § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
  11. § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
  12. § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
  13. § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
  14. § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
  15. Abschnitt 2a · Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
  16. § 12 Öffentliche Stellen des Bundes
  17. § 12a Barrierefreie Informationstechnik
  18. § 12b Erklärung zur Barrierefreiheit
  19. § 12c Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
  20. § 12d Verordnungsermächtigung
  21. Abschnitt 2b · Assistenzhunde
  22. § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
  23. § 12f Ausbildung von Assistenzhunden
  24. § 12g Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
  25. § 12h Haltung von Assistenzhunden
  26. § 12i Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
  27. § 12j Fachliche Stelle und Prüfer
  28. § 12k Studie zur Untersuchung
  29. § 12l Verordnungsermächtigung
  30. Abschnitt 3 · Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
  31. § 13 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
  32. Abschnitt 4 · Rechtsbehelfe
  33. § 14 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
  34. § 15 Verbandsklagerecht
  35. § 16 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
  36. Abschnitt 5 · Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  37. § 17 Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  38. § 18 Aufgabe und Befugnisse
  39. Abschnitt 6 · Förderung der Partizipation
  40. § 19 Förderung der Partizipation