Gesetze / BImSchV 37 / Änderungen

Änderungen im BImSchV 37

Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

01.01.2021

§ 3 Anrechnungsvoraussetzungen · § 6 Spezifische Nachweise bei Vermeidung der Reduzierung der Einspeiseleistung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom