Gesetze / BImSchV 44 · BGBl I 2019, 804

Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

39 Normen · ausgefertigt 13.06.2019 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Bezugssauerstoffgehalt
  6. § 4 Aggregationsregeln
  7. § 5 Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage
  8. § 6 Registrierung von Feuerungsanlagen
  9. § 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers
  10. § 8 An- und Abfahrzeiten
  11. Abschnitt 2 · Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
  12. § 9 Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
  13. § 10 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
  14. § 11 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
  15. § 12 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
  16. § 13 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
  17. § 14 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
  18. § 15 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
  19. § 16 Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
  20. § 17 Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen
  21. § 18 Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen
  22. § 19 Ableitbedingungen
  23. § 20 Abgasreinigungseinrichtungen
  24. Abschnitt 3 · Messung und Überwachung
  25. § 21 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
  26. § 22 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen
  27. § 23 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen
  28. § 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen
  29. § 25 Messungen an Gasturbinenanlagen
  30. § 26 Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide
  31. § 27 Messplätze
  32. § 28 Messverfahren und Messeinrichtungen
  33. § 29 Kontinuierliche Messungen
  34. § 30 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
  35. § 31 Einzelmessungen
  36. Abschnitt 4 · Gemeinsame Vorschriften
  37. § 32 Zulassung von Ausnahmen
  38. § 33 Weitergehende Anforderungen
  39. § 34 Verhältnis zu anderen Vorschriften
  40. § 35 Ordnungswidrigkeiten
  41. Abschnitt 5 · Anlagenregister, Informationsformate und Übermittlungswege
  42. § 36 Anlagenregister
  43. § 37 Informationsformate und Übermittlungswege
  44. Abschnitt 6 · Schlussvorschriften
  45. § 38 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
  46. § 39 Übergangsregelungen
  47. Anlage 1 (zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
  48. Anlage 2 (zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
  49. Anlage 3 (zu § 30) Umrechnungsformel