Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1986(XXXX)
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1986Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.