Gesetze / BLV 2026 · BGBl. I 2026, Nr. 67, 2

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

65 Normen · ausgefertigt 11.03.2026 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeines
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Mutterschutz
  6. § 4 Stellenausschreibungspflicht
  7. § 5 Schwerbehinderte Menschen
  8. Abschnitt 2 · Einstellung
  9. Unterabschnitt 1 · Gemeinsame Vorschriften
  10. § 6 Gestaltung der Laufbahnen
  11. § 7 Erlangen der Laufbahnbefähigung
  12. § 8 Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
  13. § 9 Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
  14. Unterabschnitt 2 · Vorbereitungsdienste
  15. § 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
  16. § 11 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
  17. § 12 Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  18. § 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
  19. § 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
  20. § 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
  21. § 16 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
  22. § 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
  23. § 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
  24. § 19 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
  25. § 20 Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
  26. Unterabschnitt 3 · Anerkennung von Befähigungen
  27. § 21 Allgemeine Regelungen
  28. § 22 Einfacher Dienst
  29. § 23 Mittlerer Dienst
  30. § 24 Gehobener Dienst
  31. § 25 Höherer Dienst
  32. § 26 Andere Bewerberinnen und Bewerber
  33. Unterabschnitt 4 · Sonderregelungen
  34. § 27 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
  35. § 28 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
  36. § 29 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
  37. § 30 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
  38. § 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
  39. § 32 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
  40. § 33 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
  41. § 34 Einstellung in ein Beförderungsamt
  42. § 35 Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
  43. § 36 Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
  44. Abschnitt 3 · Berufliche Entwicklung
  45. Unterabschnitt 1 · Probezeit
  46. § 37 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
  47. § 38 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
  48. § 39 Verlängerung der Probezeit
  49. Unterabschnitt 2 · Beförderung
  50. § 40 Voraussetzungen einer Beförderung
  51. § 41 Auswahlentscheidungen
  52. § 42 Erprobungszeit
  53. Unterabschnitt 3 · Aufstieg
  54. § 43 Voraussetzungen für den Aufstieg
  55. § 44 Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
  56. § 45 Vorbereitungsdienste
  57. § 46 Fachspezifische Qualifizierungen
  58. § 47 Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
  59. § 48 Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
  60. § 49 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
  61. Unterabschnitt 4 · Sonstiges
  62. § 50 Laufbahnwechsel
  63. § 51 Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
  64. § 52 Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
  65. § 53 Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
  66. § 54 Internationale Verwendungen
  67. Abschnitt 4 · Personalentwicklung und Qualifizierung
  68. § 55 Personalentwicklung
  69. § 56 Dienstliche Qualifizierung
  70. Abschnitt 5 · Dienstliche Beurteilung
  71. § 57 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
  72. § 58 Inhalt der dienstlichen Beurteilung
  73. § 59 Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
  74. Abschnitt 6 · Übergangs- und Schlussbestimmungen
  75. § 60 Überleitung der Beamtinnen und Beamten
  76. § 61 Vorbereitungsdienste
  77. § 62 Beamtenverhältnis auf Probe
  78. § 63 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden
  79. § 64 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
  80. § 65 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
  81. Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1) Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen
  82. Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1) Eingerichtete Vorbereitungsdienste
  83. Anlage 3 (zu § 10 Absatz 2 Satz 2) Prüfungsnoten
  84. Anlage 4 (zu § 60 Absatz 1) Übergeleitete Laufbahnen