Gesetze / BMeldDÜV 2 2015 · BGBl I 2014, 1950

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes

12 Normen · ausgefertigt 01.12.2014 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Allgemeines
  3. § 2 Verfahren der Datenübermittlung
  4. § 3 Standards der Datenübermittlung
  5. § 4 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  6. § 5 (wegefallen)
  7. § 6 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
  8. § 7 Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
  9. § 8 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
  10. § 9 Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern
  11. § 10 (weggefallen)
  12. § 11 Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister
  13. § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  14. Schlussformel