Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

BPräsAmtsbezAnO 1973-08

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

Präsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,Vizepräsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,Erster Direktor und Professor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.