Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
BPräsAmtsbezAnO 1980-10-22(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor bei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung- als Leiter eines großen Fachbereichs -.