Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
BPräsAmtsbezAnO 1987(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle.
Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern