Gesetze / BSHG§72DV 2001 · BGBl I 2001, 179
Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
7 Normen · ausgefertigt 24.01.2001 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Persönliche Voraussetzungen
- § 2 Art und Umfang der Maßnahmen
- § 3 Beratung und persönliche Unterstützung
- § 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
- § 5 Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
- § 6 Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel