Gesetze / BSchAV · BGBl I 2011, 1273
Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes
13 Normen · ausgefertigt 28.06.2011 · Änderungen
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Berufsschadensausgleich
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Vergleichseinkommen
- § 3 Durchschnittseinkommen
- § 4 Ermittlung des Durchschnittseinkommens in besonderen Fällen
- § 5 Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung
- § 6 Durchschnittseinkommen im Sinne des § 30 Absatz 11 und des § 64c Absatz 2
- § 7 Kürzung des Vergleichseinkommens und des Durchschnittseinkommens
- § 8 Derzeitiges Bruttoeinkommen
- § 9 Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
- Abschnitt 2 · Schadensausgleich für Witwen, Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
- § 10 Vergleichseinkommen
- § 11 Bruttoeinkommen
- Abschnitt 3 · Gemeinsame Vorschriften
- § 12 Rundungsvorschrift
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel