Gesetze / BVG§33DV 1961 · BGBl I 1961, 19
Verordnung über die Einkommensfeststellung nach dem Bundesversorgungsgesetz
16 Normen · ausgefertigt 11.01.1961 · Änderungen
- Erster Abschnitt · Schwerbeschädigte
- § 1 Einkommen
- § 2 Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
- § 3 Bewertung von Sachbezügen
- § 4 Unterhaltsansprüche
- § 5
- § 6 Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 7
- § 8 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
- § 9 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinne nach Durchschnittsätzen ermittelt werden
- § 10 Einkünfte aus Arbeit bei Familienangehörigen
- § 11 Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 12 Einkünfte aus Haus- und Grundbesitz sowie aus Untervermietung
- § 13
- Zweiter Abschnitt · Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Waisen
- § 14 Anwendung der Vorschriften des ersten Abschnitts
- § 15 Sondervorschriften für Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Waisen
- Dritter Abschnitt · Eltern
- § 16
- Anlage zu § 3 Vorschriften zur Bestimmung des Wertes von Sachbezügen