Gesetze / BVerfSchG · BGBl I 1990, 2954, 2970

Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz

46 Normen · ausgefertigt 20.12.1990 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
  2. § 1 Zusammenarbeitspflicht
  3. § 2 Verfassungsschutzbehörden
  4. § 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
  5. § 4 Begriffsbestimmungen
  6. § 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
  7. § 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
  8. § 7 Weisungsrechte des Bundes
  9. Zweiter Abschnitt · Bundesamt für Verfassungsschutz
  10. § 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
  11. § 8a Besondere Auskunftsverlangen
  12. § 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
  13. § 8c (weggefallen)
  14. § 8d Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
  15. § 9 Besondere Formen der Datenerhebung
  16. § 9a Verdeckte Mitarbeiter
  17. § 9b Vertrauensleute
  18. § 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
  19. § 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
  20. § 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
  21. § 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
  22. § 14 Dateianordnungen
  23. § 15 Auskunft an den Betroffenen
  24. § 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
  25. Dritter Abschnitt · Übermittlungsvorschriften
  26. § 17 Zulässigkeit von Ersuchen
  27. § 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
  28. § 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
  29. § 20 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
  30. § 21 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
  31. § 22 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
  32. § 22a Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
  33. § 22b Projektbezogene gemeinsame Dateien
  34. § 22c Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
  35. § 22d Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
  36. § 23 Übermittlungsverbot
  37. § 24 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
  38. § 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger
  39. § 25a Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
  40. § 25b Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
  41. § 25c Weitere Verfahrensregelungen
  42. § 25d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
  43. § 26 Nachberichtspflicht
  44. § 26a Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
  45. Vierter Abschnitt · Schlußvorschriften
  46. § 26b Besondere Eigensicherungsbefugnisse
  47. § 26c Verfahren; Kernbereichsschutz
  48. § 27 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
  49. § 28 Unabhängige Datenschutzkontrolle
  50. § 29 Einschränkung von Grundrechten