Gesetze / BWahlGV · BGBl I 1975, 2459

Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

20 Normen · ausgefertigt 03.09.1975 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Erster Abschnitt · Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
  3. § 1 Zulassungspflicht
  4. § 2 Erteilung der Bauartzulassung
  5. § 3 Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung
  6. § 4 Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
  7. Zweiter Abschnitt · Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
  8. § 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
  9. § 6 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
  10. § 7 Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
  11. § 8 Ausstattung des Wahlvorstandes
  12. § 9 Wahlzelle
  13. § 10 Eröffnung der Wahlhandlung
  14. § 11 Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
  15. § 12 Schluß der Wahlhandlung
  16. § 13 Zählung der Wähler
  17. § 14 Zählung der Stimmen
  18. § 15 Wahlniederschrift
  19. § 16 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte
  20. § 17 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
  21. § 18 Übergangsbestimmung
  22. § 19
  23. § 20 Inkrafttreten
  24. Anlage 1 (zu § 2) Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten
  25. Anlage 2 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
  26. Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)