Gesetze / Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz

BbgAbfBodG

§ 29a Bodenfunktionskarten

Das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg erstellen Karten für die im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigenden Böden mit erhöhter Schutzwürdigkeit aufgrund besonderer Ausprägungen von Bodenfunktionen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes.

§ 29 § 30