Gesetze / Brandenburgisches Abwasserabgabengesetz

BbgAbwAG

§ 14 Vollstreckung der Abwasserabgabebescheide

Für die Vollstreckung des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes gelten die Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, soweit in diesen Gesetzen nichts anderes bestimmt wird.

§ 13 § 15