Gesetze / Brandenburgisches Abwasserabgabengesetz
BbgAbwAG§ 14 Vollstreckung der Abwasserabgabebescheide
Für die Vollstreckung des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes gelten die Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, soweit in diesen Gesetzen nichts anderes bestimmt wird.