Gesetze / Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz
BbgDSchG§ 6 Denkmalpflegepläne
Gemeinden können Denkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben. Der Denkmalpflegeplan enthält auf der Grundlage der Erfassung und Bewertung des Denkmalbestandes ein Planungs- und Handlungskonzept, wie die Erhaltung und Nutzung der Denkmale gewährleistet werden soll.
Abschnitt 2
Schutzbestimmungen