Gesetze / Brandenburgisches Polizeigesetz

BbgPolG

§ 82 Polizeibeiräte

Es werden Polizeibeiräte gebildet. Sie sind Bindeglied zwischen der Bevölkerung, den kommunalen Gebietskörperschaften und der Polizei und fördern das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen.

§ 81 § 83