Gesetze / Brandenburgisches Richtergesetz
BbgRiG§ 74 Disziplinarmaßnahmen
Disziplinarmaßnahmen sind:
Verweis,
Geldbuße,
Gehaltskürzung,
Versetzung in ein anderes Richteramt mit geringerem Endgrundgehalt,
Versetzung in ein anderes Richteramt mit gleichem Endgrundgehalt, verbunden mit Gehaltskürzung,
Entfernung aus dem Dienst,
Kürzung des Ruhegehalts,
Aberkennung des Ruhegehalts.