Gesetze / Brandenburgisches Wassergesetz

BbgWG

§ 14 Gewässerentwicklung durch Gewässerunterhaltung

Als natürliche Ereignisse im Sinne der §§ 9 bis 12 gelten auch morphologische Gewässerveränderungen im Zuge der Entwicklung oberirdischer Gewässer gemäß § 39 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes.

Kapitel 3

Schutz der Gewässer

Abschnitt 1

Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 13 § 15