Gesetze / BesVNG 2 · BGBl I 1975, 1173

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

51 Normen · ausgefertigt 23.05.1975 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Eingangsformel
  3. Art I · Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
  4. Art II · Änderung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
  5. Art III · Anwendung der Übergangsvorschriften des Art II des 1. BesVNG auf Versorgungsempfänger
  6. § 1 Geltendes Recht für vorhandene Versorgungsempfänger
  7. § 2 Mindestversorgung
  8. § 3 Erhöhte Unfallfürsorge
  9. Art IV · Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenrechtsrahmengesetzes
  10. (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen)
  11. § 3 (weggefallen)
  12. Art V · Änderung anderer Gesetze
  13. Art VI · Neufassung des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung
  14. Art VII · Anpassung der Versorgungsbezüge in Bund und Ländern
  15. § 1 Allgemeine Anpassung
  16. § 2 Anpassungszuschlag
  17. § 3 Begriffsbestimmungen
  18. § 4 Berechnung des Anpassungszuschlages
  19. § 5 Feststellungsverfahren
  20. § 6 Zahlung des Anpassungszuschlages
  21. § 7 Zusammenfassung von Anpassungszuschlägen
  22. Art VIII · Besondere Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung
  23. § 1
  24. § 2
  25. § 3
  26. § 4
  27. Art IX · Übergangsvorschriften
  28. § 1 Begriff Dienstbezüge, Verweisungen
  29. § 2 Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung
  30. § 3 Gleichstellung von Beamten
  31. § 4 Überleitung der Beamten
  32. § 5 Überleitung von Beamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Ländern
  33. § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten
  34. § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren
  35. § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte
  36. § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
  37. § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiter
  38. § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen
  39. § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten
  40. § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen
  41. § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder
  42. § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse
  43. § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
  44. § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen
  45. § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen
  46. § 19 Ortszuschlag für Kasernierte
  47. § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes
  48. § 21 Zulage für Beamte an Theatern
  49. § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten
  50. § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze
  51. § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger
  52. § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII
  53. § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII
  54. § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer
  55. § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste
  56. Art X · Überleitung von Beamten an den Hochschulen
  57. § 1 Übergangsregelung für Hochschullehrer
  58. § 2 Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
  59. § 3 Überführung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter
  60. § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
  61. § 5 Wahrung des Besitzstandes
  62. Art XI · Schlußvorschriften
  63. § 1
  64. § 2 Berlin-Klausel
  65. § 3 Inkrafttreten