Gesetze / Bewertungsgesetz BewG § 128 Auskünfte, Erhebungen, Mitteilungen, Abrundung Außer Kraft — § 128 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im BewG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. § 29 und § 30 gelten bei der Ermittlung des Ersatzwirtschaftswerts sinngemäß.