Gesetze / BinSchKapAusbV · BGBl I 2022, 271

Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin

17 Normen · ausgefertigt 02.03.2022 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  10. § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  11. § 7 Inhalt des Teiles 1
  12. § 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
  13. § 9 Inhalt des Teiles 2
  14. § 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  15. § 11 Prüfungsbereich „Planen von Reisen“
  16. § 12 Prüfungsbereich „Durchführen von Reisen“
  17. § 13 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  18. § 14 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  19. § 15 Mündliche Ergänzungsprüfung
  20. Abschnitt 3 · Schlussvorschriften
  21. § 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  22. § 17 Inkrafttreten
  23. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
  24. Anlage 2 (zu § 11 Absatz 1) Inhalte des Prüfungsbereichs „Planen von Reisen“
  25. Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1) Inhalte des Prüfungsbereichs „Durchführen von Reisen“