Gesetze / Biokraft-NachV 2021 · BGBl I 2021, 5126, 5143
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
51 Normen · ausgefertigt 02.12.2021 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 · Nachhaltigkeitsanforderungen
- § 3 Anerkennung von Biokraftstoffen
- § 4 Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
- § 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
- § 6 Treibhausgaseinsparung
- Teil 3 · Nachweis
- Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 7 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen
- Abschnitt 2 · Nachhaltigkeitsnachweise
- § 8 Anerkannte Nachweise
- § 9 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
- § 10 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- § 11 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- § 12 Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
- § 13 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
- § 14 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 15 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
- § 16 Nachhaltigkeits-Teilnachweise
- § 17 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
- Abschnitt 3 · Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
- § 18 Anerkannte Zertifikate
- § 19 Ausstellung von Zertifikaten
- § 20 Inhalt der Zertifikate
- § 21 Folgen fehlender Angaben
- § 22 Gültigkeit der Zertifikate
- § 23 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 24 Weitere anerkannte Zertifikate
- Abschnitt 4 · Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 1 · Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 25 Anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 26 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 27 Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 28 Inhalt der Anerkennung
- § 29 Erlöschen der Anerkennung
- § 30 Widerruf der Anerkennung
- Unterabschnitt 2 · Aufgaben der Zertifizierungsstellen
- § 31 Führen von Verzeichnissen
- § 32 Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
- § 33 Kontrolle des Anbaus
- § 34 Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
- § 35 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
- § 36 Weitere Berichte und Mitteilungen
- § 37 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
- Unterabschnitt 3 · Überwachung von Zertifizierungsstellen
- § 38 Kontrollen und Maßnahmen
- Unterabschnitt 4 · Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 39 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 40 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 5 · Vorläufige Anerkennung
- § 41 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- Teil 4 · Zentrales Register
- § 42 Register Biokraftstoffe
- § 43 Datenabgleich
- Teil 5 · Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
- § 44 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
- § 45 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
- § 46 Datenübermittlung
- § 47 Zuständigkeit
- § 48 Verfahren vor der zuständigen Behörde
- § 49 Muster und Vordrucke
- § 50 Informationsaustausch
- Teil 6 · Ordnungswidrigkeiten
- § 51 Ordnungswidrigkeiten